Zelt-Abrahams Veranstaltung zum Thema "MEDIZINETHIK "
am 8.6.10 – ZLF Basel
SUIZIDHILFE:
Islamische und jüdische Sichten entsprechen einander sehr häufig.
Das Leben ist eine Leihgabe des Schöpfers und daher verfügt der Mensch nur eine eingeschränkte Autonomie darüber. Selbstmord ist eine verbotene Handlung.
Hier ein Link zu einer aktuellen muslimischen Stellungnahme zu passiver Sterbehilfe aus der Schweiz.
Für den Arzt ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen dem Verbot, das Leben zu verkürzen und dem Gebot das Leiden nicht zu verlängern.
Maschinen werden nie gegen den Willen des Patienten und der Angehörigen abgeschaltet.
Schweizer Sterbetourismus erscheint aus religiöser Sicht als Fehlentwicklung.
Die Frage, ob sich (nicht nur) daher ein Kooperationsbedarf zwischen Juden, Christen und Muslimen ergibt wurde von einem Gast aus dem Publikum scharf angegriffen und NICHT als Arbeitsziel des Zelt-Abrahams definiert.
Die gleiche Person kritisierte den Begriff: "fundamentalistischer Säkularist" – der als Arbeitsbegriff geprägt und verwendet wurde, um das Feld zwischen "fundamentalistischen Religiösen", welche z.B. Anschläge auf Abtreibungskliniken unternehmen und "fundamentalistischen Säkularisten", welche gegen alle religiösen Gebote Gewalt gegen geborenes Leben (Suizidbeihilfe) oder ungeborenes Leben (Abtreibung) ausüben.
Ein gemeinsames Auftreten religiöser Kräfte in diesen Fragen wird als wenig erfolgversprechend erachtet, da religiöse Argumente im öffentlichen Diskurs im Allgemeinen "schlechte Karten" haben.
SEELSORGE:
Hier wird gemeinsamer Handlungsbedarf hauptsächlich in der Vernetzung und Verfügbarkeit ausgebildeter Seelsorger verortet. Muslime sind auf diesem Gebiet noch nicht genügend organisiert – arbeiten aber daran. Siehe HIER.
Siehe auch die Abrahams Zelt Veranstaltung zum Thema Spitalseelsorge.
Gemeinsame Erklärungen werden nicht gebraucht, weil sie die tägliche Arbeit nicht erleichtern.
KNABENBESCHNEIDUNG:
In Bezug auf eine Anfrage an VIOZ und GSIW, ob die Knabenbeschneidung - als Recht auf freie Religionsausübung dem Recht auf körperlicher Unversehrtheit entgegensteht wurde mit "Nein" geantwortet. Vom Publikum wurde noch die Verlesung der entsprechenden muslimischen Stellungnahme gefordert.
SCHWANGERSHAFTSABBRUCH:
Auch hier ist die jüdische und islamische Sicht sehr ähnlich.
Auch wenn es je nach Lehrmeinung eine breite Bandbreite gibt kann gesagt werden:
Ab der Empfängnis hat der Fötus Personenstatus – auch, wenn bis zum 40 Tag (jüd: bis dahin ist er "Wasser"), manche sagen bis zum 120. Tag ein Abbruch möglich ist (islam: der Fötus wird am 40. Tag "eine andere Schöpfung", Einhauchen der Seele).
Eine diesbezügliche christliche Einstellung gibt es nicht.
An erster Stelle steht im Judentum und Islam das Wohl bestehenden Lebens, d.h. das der Mutter.
Jeder Fall muss unbedingt individuell beurteilt werden.
ORGANTRANSPLANTATION:
An erster Stelle steht die Pflicht der Lebenserhaltung, welche alle anderen ev. entgegenstehenden Gebote oder Verbote aufhebt.
Problem ist die Schwierigkeit der Feststellung des Todes. Hirntod wird jedenfalls im Judentum nicht unbedingt in dieser Hinsicht anerkannt. Konflikt mit der Tötung des Einen und Erhaltung des Anderen (z.B. bei einer Herztransplantation).
Irrelevant sind Konfession oder Geschlecht des Spenders.
Im Islam gilt die Regel, dass Gefangenen keine Organe zwecks Spende entnommen werden dürfen.
Jedenfalls ist das Konzept nicht gültig, dass die IDENTITÄT an die KÖRPERLICHKEIT gebunden wäre.
Zelt Abrahams