Die Jüdischen

 

Speisegesetze

 

(hebr. ‏כַּשְרוּת Kaschrut, = rituelle Unbedenklichkeit) sind religionsgesetzliche Vorschriften für den Genuss und die Zubereitung von Speisen und Getränken. Nach diesen Vorschriften werden Lebensmittel in solche eingeteilt, die für den Verzehr erlaubt (jiddisch: „koscher“) und Lebensmittel, die für den Verzehr nicht erlaubt (jiddisch: „treife“) sind. Der heutige Umgang von Juden mit der Kaschrut ist sehr unterschiedlich und umfasst ein Spektrum von striktester Einhaltung durch orthodoxe Juden bis hin zu völliger Nichtbeachtung durch säkulare Juden.

 

Die Jüdischen Speisegesetze haben ihr Fundament in der Tora, den fünf Büchern Moses:

 

Der Verzehr von Fleisch wurde dem Menschen erst ab der 10. Generation - der Generation von Noah - erlaubt. Bekanntlich wurde diese Generation durch die Sintflut zerstört. Noah, der als einziger mit seiner Familie überleben sollte, erhielt folgende Anweisung: Gen. Kap. 6.Vers 19: Und von allen Lebendigen, von allem Fleische, zwei von jeglichem sollst du bringen in die Arche ... und im 7. Kapitel Vers 2. von allem Vieh, das rein, nimm dir, je sieben – sieben (sieben Männliche und sieben Weibliche)….

Dies gilt als Hinweis, dass Gott Noah den Genuss von Tieren erlaubt hat – jedoch mit einigen Einschränkungen. Später in der Thora werden an diversen Stellen die Speisevorschriften spezifiziert. Folgende Aspekte sind für die Kaschrut grundlegend:

 

1. Die Unterscheidung von erlaubten und nicht erlaubten Tieren.

2. Das Verbot des Blutgenusses.

3. Die Trennung von „fleischig“ (hebräisch: basari) und „milchig“ (hebräisch: chalawi).

4. Die „neutralen“ Lebensmittel.

 

Koschere Tiere


- Die
Tora unterscheidet im 3. Buch Mose (Lev.Kap. 11) die zum Verzehr gedachten Tiere in erlaubte (koschere) und nichterlaubte (nichtkoschere) Tiere. Nach dieser Regelung sind von den Säugetieren nur solche als koscher zu betrachten, die zwiegespaltene Hufe haben und Wiederkäuer sind (zum Beispiel Kühe, Schafe, Ziegen, Rehe, Hirsche). Damit ist beispielsweise Schweinefleisch als treife, das heißt als nicht koscher, einzustufen, da Schweine zwar gespaltene Hufe haben, aber nicht wiederkäuen. Auch Kamele sind nicht koscher, weil sie zwar wiederkäuen, aber keine (vollständig) gespaltenen Hufe haben.

- Von den im Wasser lebenden Tieren sind solche koscher, die Flossen und Schuppen haben. Entsprechend sind die meisten Süßwasserfische erlaubt, während z.B. der Aal oder der Stör nicht erlaubt sind, da diese keine Schuppen haben. Ebenfalls nicht erlaubt sind von den Meerestieren all diejenigen, die keine Fische sind, zum Beispiel Hummer, Langusten, Muscheln, Tintenfische und Schnecken. Ebenfalls als „treife“ gelten sämtliche Reptilien und Kriechtiere.

- Nach rabbinischen Vorschriften gilt, dass alle Produkte von koscheren Tieren ebenfalls als koschere Lebensmittel gelten. So ist die Milch eines koscheren Tieres (Kuh, Ziege) selbst koscher, während die eines nichtkoscheren Tieres (z. B. Pferd, Esel) nicht erlaubt ist. Ebenso ist der Kaviar vom Stör nicht erlaubt, da der Stör selbst nicht koscher ist (Er hat keine Schuppen s.o.). Eine Ausnahme bildet der Honig, der zwar als koscher gilt, dennoch aber von einem nichtkoscheren Tier (Biene) hervorgebracht wird.

- Vom Geflügel werden keine Merkmale genannt. Es werden die Vögel mit hebräischer Bezeichnung genannt welche genossen werden dürfen. Da wir heute nicht immer mehr sicher sind um welche Vögel es sich handelt essen wir nur diejenigen, welche traditionellerweise immer gegessen wurden. Es sind Hühner, Gänse, Enten, Truthähne, Tauben und Wachteln.

 

 

Schächten

Ebenfalls auf der Tora basierend ist das Verbot des Blutgenusses. Obwohl dieses Verbot bereits in die sogenannten noachidischen Gesetze Eingang gefunden hat und entsprechend schon im 1. Buch Mose (Gen) erwähnt wird, wird es später in der Tora häufiger wiederholt (so auch im 3. Buch Mose Lev.). Das rabbinische Judentum hat aus diesem Verbot weitreichende Vorschriften deduziert, die das Bereiten des (koscheren) Fleisches betreffen. So muss nach diesen Vorschriften das (koschere) Tier geschächtet werden, damit das Blut des Tieres möglichst vollständig herausfließt. Ebenso ist das (koschere) Fleisch vor der Zubereitung zu salzen und zu wässern, um das Blut im Fleisch weitgehend zu minimieren. Nach biblischer Vorstellung ist das Blut der Sitz der Seele und darf daher grundsätzlich weder vergossen noch verzehrt werden.

 

Fleischig und Milchig

 

In der Tora wird dreimal erwähnt: Unter anderem in Exodus Kap 23. Vers 19 „und Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen“. Unsere Weisen lehren daraus, dass grundsätzlich zwischen fleischigen (basari) und milchigen (chalawi) Speisen zu Unterscheiden ist. Diese Unterscheidung ist für die Kaschrut deshalb wichtig, weil der gleichzeitige Verzehr von fleischigen und milchigen Speisen verboten ist und milchige Speisen nach dem Verzehr von fleischigen erst nach einer geraumen Zeit gestattet sind (die umgekehrte Reihenfolge wird weniger streng gehandhabt). Auch sollten diese Speisen nicht im gleichen Geschirr gekocht oder gegessen werden. Koschere Haushalte haben deshalb ein fleischiges und ein milchiges Geschirr.

Als fleischige Speisen gelten nicht nur Fleischprodukte, sondern alle Lebensmittel, in denen Fleischprodukte verarbeitet sind, während milchige Lebensmittel all diejenigen sind, in denen Milch oder Produkte aus Milch enthalten sind.

 

Neutrale Lebensmittel

 

Neben den fleischigen und den milchigen Lebensmittel gibt es aber auch eine dritte Kategorie, die man als parve, neutral bezeichnet. Hierzu gehören nicht nur sämtliche Obst-, Gemüse- und Getreidesorten, sondern auch Eier, Honig und Fisch. Diese neutralen Lebensmittel können, mit Ausnahme von Fisch, sowohl zusammen mit fleischigen als auch mit milchigen Speisen verzehrt werden.

 

Zertifizierung

Da die Speisevorschriften im orthodoxen Judentum strengstens eingehalten werden, müssen die Produkte, meist Lebensmittel, kontrolliert werden, damit Gewähr besteht, dass sie den Vorschriften entsprechen. Oft gibt ein Zertifikat, hebräisch Hechscher, dass wie eine Art Siegel auf der Verpackung angebracht oder in entsprechenden Geschäften (z. B. in Bäckereien, Metzgereien) ausgehängt ist Auskunft über die erfolgte Kontrolle. Die Überwachung der religiösen Vorschriften wird einem Rabbinat verantwortet.

 

Wo wenig observante Juden leben, werden die Lebensmittel oft nicht eigens mit einem Hechscher versehen, vielmehr werden Lebensmittel, die den jüdischen Speisegesetzen entsprechen und deren Verzehr für religiöse Juden unbedenklich ist, in einer Liste aufgeführt. Wie auch in der Schweiz. Lediglich koschere Metzgereien oder Bäckereien, soweit es sie in diesen Ländern gibt, stehen unter einer besonderen Aufsicht und sind zertifiziert.

 

Besonderheiten


Wein

Obwohl Wein ein pflanzliches Produkt ist und daher keiner spezifischen Kaschrut-Vorschrift unterliegt, ist es für orthodoxe Juden dennoch notwendig, nur Wein mit einem Koscher-Zertifikat zu trinken. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass Wein in anderen Religionen eine rituelle Bedeutung hatte und die Weinberge rituell eingesegnet sind.


Milch

Da Milch in früheren Zeiten durchaus auch Milch von nicht erlaubten Tieren sein konnte, hat es sich eingebürgert, dass auch Milch bezüglich der Kaschrut genau beobachtet wird und nur Milch als koscher gilt, die ein entsprechendes Zertifikat aufweist. Da es heute allerdings auch Landesgesetzlich verboten ist Kuhmilch mit anderer Milch zu strecken, erlauben viele auch den Genuss von nicht zertifizierter Milch.


Käse

Auch Käse gilt als ein sensibles Produkt im Blick auf die Kaschrut. Abgesehen von der Problematik der Milch (s.o.) benötigt Käse zur Gerinnung Lab, das früher stets tierischen Urspungs war. So besteht das Problem der Mischung von milchigen und fleischigen Speisen.

 

Die Bedeutung der Speisevorschriften

 

Gemäss der jüdischen Tradition gibt es Grundsätzlich keine Begründungen für die Vorschriften der Tora. Im Laufe der Jahrhunderte haben viele Rabbiner versucht die Koscher-Gesetze zu erklären, immer im Wissen das es sich niemals um die endgültige Begründung handeln kann.

Auch wenn heute die jüdischen Speisevorschriften von vielen Juden entweder nicht oder nur eingeschränkt beachtet werden, so darf nicht vergessen werden, dass die Kaschrut, ähnlich wie der Schabbat, identitätsstiftend für das Judentum war und ist. Das Judentum hatte seit 70 n.Chr. kein religiöses Zentrum und keinen eigenen Staat. Die Rabbinen schufen allein mit der Halacha, dem Religionsgesetz, die Voraussetzung dafür, dass sich Juden, egal in welchem Land sie lebten, egal welche Sprache ihre Muttersprache war, als ein zusammengehöriges „Volk“ verstehen konnten. In diesem Rahmen der Halacha bildete die Kaschrut eine wichtige Säule.

 

Koscher

Das jiddische Wort koscher hat in übertragener Bedeutung Eingang in die allgemeine Sprache gefunden. Im deutschen Sprachgebrauch bedeutet es „einwandfrei“, „unbedenklich“, nicht koscher, oft auch nicht ganz koscher, entsprechend „bedenklich“, „nicht geheuer“.

 

Sonstiges

Der dem Begriff „koscher“ vergleichbare arabische Begriff mit Bezug auf die islamischen Speisevorschriften ist halal. Jedoch sind "koscher" und "halal" nicht deckungsgleich.